Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma Sebastian Brylka c/o Fun
Time World.
Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
die nachstehenden AGB. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen
sowie Abreden, Zusicherungen etc. sind nur verbindlich, wenn
der Lieferer sie schriftlich bestätigt und in diesem Fall
nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden.
Widerrufsrecht
bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312d)
• Dem Verbraucher (BGB § 13) steht bei Fernabsatzverträgen
(BGB § 312b) ein Widerrufsrecht (BGB § 355) zu. Nach
Maßgabe des Gesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen nach
Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung
zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung
der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung an:
Sebastian Brylka c/o Fun Time World
• Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher
bis zu einem Bestellwert von 50,- Euro die Rücksendekosten.
Versandkosten werden von uns grundsätzlich nur in Höhe
der günstigsten Versandart erstattet (Standardpaket Deutsche
Post AG).
• Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch
sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung
ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.
Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig
behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich
durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt
wird.
• Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei:
Software, Softwarelizenzen und Medien die vom Verbraucher entsiegelt
wurden. Auch bei individuell gefertigten Produkten, ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen.
Es
findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung unter Ausschluß
des einheitlichen UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmen-
oder Wohnsitz im Ausland hat.
§ 1 Vertragsabschluß
Die vom Lieferer in Anzeigen und Katalogen benannten Preise und
Leasingtarife sowie sonstige Angebote des Lieferers sind, sofern
schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.
An schriftliche oder telefonische Bestellungen ist der Kunde 14
Tage gebunden. Der Abschluß des Vertrages erfolgt mit dem
Beginn der Erfüllung oder einer Auftragsbestätigung
innerhalb dieser Frist.
§
2 Lieferung
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung
3 Wochen nach Vertragsabschluß.
Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt.
Das Beschaffungsrisiko trägt der Kunde. Der Lieferer braucht
die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit
nicht zu erbringen.
Im übrigen beschränkt sich die Haftung des Lieferers
bei Lieferverzug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§
3 Erfüllungsort/Gefahrübergang
Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers in Gelsenkirchen.
Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des
Kunden durch einen Transporteur nach Wahl des Lieferers. Die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe,
auf den Kunden schon dann über nach Anzeige, dass die Ware
zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den
Fall, dass der Lieferer die Ware nach einem anderen Ort, als dem
Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Ware dem
Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt)
übergeben hat. Der Kunde hat die Ware bei Versand nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden
zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich
dem Lieferer und dem Transporteur zu melden.
§
4 Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder
Lieferung der Ware gegen Barzahlung, Vorkasse oder Nachnahme.
Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu
bezahlen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf
die älteste Schuld angerechnet; eine abweichende Leistungsbestimmung
des Kunden ist unbeachtlich.
Mit
dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde
in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig.
Wenn
der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, seine Zahlungen
einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht
einlöst, werden sämtliche bestehenden Forderungen des
Lieferers oder seiner Tochterunternehmen gegenüber dem Kunden
unabhängig von ihrer sonstigen Fälligkeit sofort zur
Zahlung fällig. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Umständen,
die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen.
Nach
dem Eintritt der Fälligkeit der Zahlungspflichtungen berechnet
der Lieferer dem Kunden für Mahnungen, Gebühren von
mindestens Euro 15 bis höchstens Euro 25.
Gegen
Zahlungsansprüche des Lieferers steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch
nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht
nicht.
§
5 Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung
des Lieferers mit dem Kunden entstandenen und noch entstehenden
Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds, vor.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderung
des Lieferers um mehr als 20%, so werden auf Verlangen des Kunden
Sicherheiten nach Wahl des Lieferers frei gegeben.
Der
Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet.
Be-
und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Lieferer
als Hersteller, jedoch ohne diesen zu verpflichten. Bei Verbindung
oder Vermischung der Vorbehaltsware tritt der Kunde sein hieraus
resultierendes (Mit-) Eigentumsrecht an dem vermischten Bestand
oder der verbundenen Sache an den Lieferer ab.
Die
Weiterveräußerung sowie Verarbeitung, Vermischung,
Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende
Forderungen werden im voraus an den Lieferer abgetreten (verlängerter
Eigentumsvorbehalt), ohne das es noch einer gesonderten Abtretungserklärung
des Kunden an den Lieferer im Einzelfall bedarf. Die Forderungen
dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis
gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis
auf Widerruf einzuziehen und verpflichtet eingezogene Forderungen
gesondert zu verwahren und unmittelbar an den Lieferer abzuführen.
Der
Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit
übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums
(insbesondere durch Pfändungen)hat der Kunde unverzüglich
anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber
dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern.
§
6 Mangelansprüche/Haftung
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Für
die Lieferung von Ware, die nicht neu ist, verkürzen sich
die Rechte des Kunden wegen eines Mangels auf ein Jahr.
Für
Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung
der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte
nicht vom Lieferer autorisierte Personen zurückzuführen
sind, wird nicht gehaftet, das gleiche gilt für Mängel,
die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße
Bedienung, unzureichende Wartung, Einflüsse von Fremdgeräten
oder Fremdsoftware zurückzuführen sind.
Der
Kunde hat die Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und
Mängel, Beanstandungen der Mengen oder Beschaffenheit der
Ware sowie Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung
erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können,
jeweils unverzüglich schriftlich zu rügen.
Garantiezusagen
des Herstellers begründen ein gesondertes Rechtsverhältnis
des Kunden mit dem Hersteller und keine eigenständigen Rechte
gegen den Lieferer.
Gegenstand
der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften
und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung des
Lieferers ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben gelten nur dann
als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt
werden.
Verlangt
der Kunde als Nacherfüllung Beseitigung des Mangels, hat
der Kunde den Lieferer vor Übersendung der Ware zu informieren.
Dem Lieferer steht es frei, wo die Nacherfüllung zur Beseitigung
des Mangels durchgeführt wird. Der Lieferer wird unverzüglich
auf seine Kosten die Durchführung der Nacherfüllung
zur Beseitigung des Mangels organisieren. Dieses Recht des Lieferers
umfasst auch die Bestimmung des Transporteurs. Die Ware wird sorgfältig
auf den geltend gemachten Mangel überprüft. Dem Kunden
werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, soweit sich
der gerügte Mangel nicht bestätigt. Sofern sich bei
dieser Überprüfung ein Mangel zeigt, der vom Lieferer
zu vertreten ist, wird dieser vom Lieferer behoben und die Ware
nach Beseitigung des Mangels dem Kunden kostenfrei zugeschickt
oder - auf Wunsch des Kunden – zum Abholen bereit gestellt.
Zur Beseitigung des Mangels wird dem Lieferer eine Frist von mindestens
zwei Wochen ab Verfügbarkeit der Ware eingeräumt. Sollte
wegen der Art der auszuführenden Reparatur die Beseitigung
des Mangels nicht innerhalb dieser Frist möglich sein, wird
der Lieferer den Kunden informieren. Die Frist zur Beseitigung
des Mangels verlängert sich in diesem Fall angemessen.
Reparaturen,
die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche
nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands
ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag
erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur
danach nicht durchgeführt wird.
Der
Kunde hat für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen,
die eine Kompensation von Datenverlusten gewährleistet, die
bei der Beseitigung des Mangels oder bei sonstiger Durchführung
von Reparaturarbeiten an der Ware entstehen.
Wenn
der Kunde als Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien
Ware oder Rücktritt verlangt, ist er zur Rückgewähr
der mangelhaften Ware und zum Wertersatz verpflichtet; darüber
hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten.
Schadensersatzansprüche,
insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers,
seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie dann nicht,
wenn der Schaden auf einen Umstand beruht, für den der Lieferer
eine Beschaffungs- oder Herstellungsgarantie übernommen hat.
§
7 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel-
und Scheckprozesse aus dem Vertragsverhältnis des Lieferers
mit dem Kunden ist Gelsenkirchen.
§
8 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig
sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
Stand 14.04.2003
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